Dürfen Arbeitgeber eine Bewerberin ablehnen, weil sie konfessionslos ist? Oder ist das Diskriminierung? Darüber hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dürfen Arbeitgeber eine Bewerberin ablehnen, weil sie konfessionslos ist? Oder ist das Diskriminierung? Darüber hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dann war der Hellhäutige einfach sympathischer. Der mit der dunklen Hautfarbe hat im Gespräch mit dem Team nicht überzeugt.
Sowas passiert unabhängig von der Hautfarbe auch andauernd. Wir haben letztens als Firma auch zwei Kandidaten für eine Position gehabt und im Endeffekt den am Papier weniger Qualifizierten genommen (obwohl der aus Osteuropa kommt und kein Deutsch spricht im Gegensatz zu dem am Papier besser Qualifizierten, der von hier war), und zwar deswegen, weil der am Papier besser Qualifizierte einfach echt unsympathisch war und der den wir genommen haben super ins Team passt.
Solange solche “soften” Merkmale zur Kandidatenwahl erlaubt sind, solange gibt es kein rechtlich wirksames Verbot gegen Diskriminierung beim Bewerbungsprozess sondern nur ein Verbot offen zuzugeben dass man diskriminiert.
Was das Gesetz will und was das Gesetz tut sind zwei unterschiedliche Dinge, und verurteilt wird danach, was im Gesetz steht und danach was vor Gericht bewiesen werden kann.